Als Rassespezialverein für DL bieten wir Prüfungen grundsätzlich nur für unsere Mitglieder an. Die Einbezahlung des Mitgliedsbeitrages des laufenden Jahres ist daher ebenfalls eine Zulassungsbedingung.
Der Nennschluß für die Prüfungen ist immer 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Die Ausschreibung muss 2 Wochen vor Nennschluß stattfinden. Der ÖDLK schreibt jedenfalls 4 Wochen vor Nennschluß aus und erst nach erfolgter Ausschreibung, kann eine gültige Nennung an den Prüfungsleiter erfolgen.
Eine platzwahrende Nennung liegt nur dann vor, wenn auch der Nachweis der Einzahlung der Prüfungsgebühr zugleich mit der Nennung und aufgrund versicherungstechnischer Erfordernisse auch der Zahlungsnachweis der aktuellen Jagdkarte an den Prüfungsleiter übermittelt wurde.
Sollten jedoch noch Restplätze vorhanden sein, besteht aber auch für Hunde anderer Vorstehhunderassen die Möglichkeit einer Teilnahme.
Nehmen Sie hierfür bitte Kontakt mit dem jeweiligen Prüfungsleiter auf, der Sie über die Möglichkeit der Teilnahme informiert. Nichtmitglieder des ÖDLK haben einen Beitrag von € 25,– zusätzlich zur jeweiligen Prüfungsgebühr zu leisten.
Verbot von privaten Filmaufnahmen:
Bitte beachten Sie, dass das Anfertigen von privaten Filmen untersagt ist und zu einem Ausschluss von der Prüfung führen kann.
Es werden nur am PC ausgefüllte Nennformulare akzeptiert!–> klick hier!
