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Der Österreichische Jagdgebrauchshunde-Verband (ÖJGV) hat das Prüfungswesen für Jagdhunde in unterschiedlichen Prüfungsordnungen geregelt.

Für die Rasse Deutschlanghaar von besonderer Bedeutung ist die von der Vorstehhundekommission (Fachbereich des ÖJGV) gestaltete ÖSTERREICHISCHE PRÜFUNGSORDNUNG, die von der FCI (Fédération Cynologique Internationale) anerkannte Prüfungsordnung für Vorstehhunde.

Die aktuelle Prüfungsordnung des ÖJGV können Sie bei der Geschäftsführerstellvertreter Jürgen Resch per email anfordern: resch.juergen@icloud.com

Die für das laufende Kalenderjahr aktuellen Prüfungstermine, welche vom ÖDLK ausgerichtet werden, entnehmen Sie bitte den “Terminen”.

Nennungen zu den vom ÖDLK als veranstaltenden Verein ausgerichteten Prüfungen sind mittels Nennformular und Kopie des Zahlscheines, mit dem die jeweilige Nenngebühr entrichtet wurde, an den entsprechenden Prüfungsleiter bis zum Nennschluss einzusenden. Die Nenngebühr ist immer auf das Konto des ÖDLKs unter Angabe des Verwendungszwecks zu erstatten.